Seit dem 4. Dezember ändert sich durch die neue Coronaverordnung in Baden-Württemberg auch etwas in den Einrichtungen der ADK GmbH. Für bestimmte Bereiche gilt seither 2G+.
Die Restaurants, Fitnessstudios und Veranstaltungen können nur noch von immunisierten Personen besucht und genutzt werden
Mit einem möglichen Inkrafttreten der Alarmstufe in Baden-Württemberg ändert sich auch etwas in den Einrichtungen der ADK GmbH. Für bestimmte Bereiche gilt dann 2G.