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Organspenden retten Leben

Wie eine Entscheidung den Angehörigen und schwer kranken Patienten helfen kann

Mehr als 40% der Deutschen haben heute einen Organspendeausweis, obwohl mehr als 80% einer Organspende positiv gegenüberstehen. Doch sich mit dem eigenen Tod und dem, was danach kommt, zu beschäftigten, scheint nicht so einfach. „Dabei hilft man mit einer Entscheidung nicht nur Patienten mit schwersten Erkrankungen, sondern vor allem auch den eigenen Angehörigen“ sagt Dr. Anita Dewald, Transplantationsbeauftragte im Alb-Donau Klinikum. „Man kann sich ja nicht nur für eine Organspende entscheiden, sondern auch genau festlegen, welche Organe oder Gewebe man nicht oder ausschließlich spenden möchte. Und man kann auch seinen Willen dokumentieren, keine Organe spenden zu wollen. Das ist vollkommen legitim. Angesichts mehrerer tausend Patienten, die jedes Jahr dringend auf ein Organ warten, sollte man sich diese Gedanken aber machen – und sie am besten auch im Verwandten-  oder Freundeskreis kommunizieren. Denn in der Situation, wo ein plötzlicher irreversibler Hirnfunktionsausfall festgestellt wird, sind die Angehörigen ohnehin in einer absoluten emotionalen Ausnahmesituation. Sich in diesen schweren Stunden auch noch mit einem nie geäußerten Willen im Zusammenhang mit einer Organspende beschäftigen zu müssen, baut zusätzlichen Druck auf, der leicht vermeidbar wäre.“

Voraussetzung für eine Organentnahme nach dem Tod ist die einwandfrei sichergestellte Diagnose des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls. Dazu müssen zwei Fachärzte unabhängig voneinander feststellen, dass dieser unwiederbringlich eingetreten ist. Beide dürfen an der späteren Organ­entnahme oder Transplantation nicht beteiligt sein.

Was viele nicht wissen: Mit einer Organspende kann man nicht nur einem, sondern in vielen Fällen gleich mehreren Menschen ein neues Leben schenken. „So wird eine Leber z.B. in den meisten Fällen geteilt und verschiedene Organe gehen an ganz unterschiedliche Patienten an verschiedenen Kliniken. Dadurch können oft drei oder mehr Menschen die Chance bekommen, weiter zu leben und mit Hilfe des neuen Organs mehr Lebensqualität zu erhalten“ so Dr. Dewald.

Zudem können nicht nur Organe, sondern auch Gewebe wie Herzklappen, die Hornhaut im Auge oder Inselzellen gespendet werden. Anders als bei Organen muss hier das Herz nicht mehr schlagen, so dass hier mehr Todesfallarten in Betracht kommen. Gewebe werden nicht sofort transplantiert, sondern ein einer Gewebebank gesammelt und aufbereitet, bevor sie auch noch nach längerer Zeit den Empfänger erreichen können, der von der Dringlichkeit und den größten Erfolgschancen am besten passt.

Die Zahl derer, die einen Organspendeausweis haben, ist in den letzten Jahren erfreulicherweise gestiegen. Da aber nach wie vor eine große Differenz zwischen einer positiven Haltung zur Organspende und dem Ausdrücken des eigenen Einverständnisses zur Organentnahme über einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung vorherrscht, ist hier immer noch Luft nach oben.

Einen Organspendeausweis kann man u.a. über die Krankenkasse, an vielen öffentlichen Stellen und über die Homepage www.organspende.info erhalten. Dort kann man den Ausweis auch direkt digital ausfüllen und ausdrucken. Da es noch kein nationales Verzeichnis gibt, in dem der Wunsch in Bezug auf eine Organspende erfasst wird, ist es wichtig, den Ausweis möglichst immer dabei zu haben. Außerdem sollten die nächsten Angehörigen wissen, ob und ggf. welche Organe oder Gewebe gespendet werden sollen.

Wichtig ist zudem, dass im Falle einer Patientenverfügung in dieser keine lebenserhaltenden Maßnahmen oder intensivmedizinischen Behand­lungen ausgeschlossen sind. Denn zur Diagnoseerstellung und Organentnahme ist die künstliche Beatmung und die Aufrechterhaltung des Herz-Kreislauf-Systems erforderlich. Nur so können die hinzu­gezogenen Spezialisten den irreversiblen Hirnfunktionsausfall feststellen und damit die medizinische Voraussetzung für eine mögliche Organentnahme erfüllen. Spezielle Textbausteine, vor allem aber das Gespräch mit dem Hausarzt können hier helfen, mögliche Widersprüche in der Patientenverfügung zu vermeiden, die am Ende dazu führen würden, dass eine vom Verstorbenen gewünschte Organspende auf Grund der Unsicherheit unterbleiben müsste. Wertvolle Informationen zu diesem Thema vermittelt auch die von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und  Bundesnotarkammer heraus­gegebene Broschüre „Organspende in der Patientenverfügung“, die kostenlos über die BZgA erhältlich ist.