Aktuell

Besuchsverbot im Alb-Donau Klinikum wird aufgehoben

Weiterhin gelten aber noch einschränkende Regeln für Besucher

Die weiter sinkenden Fallzahlen in der Region und die zunehmende Zahl an geimpften Personen machen diesen von vielen Patienten erhofften Schritt möglich.

Jeder Patient darf einmal täglich Besuch von einer Person erhalten. Der Besuch darf maximal 45 Minuten dauern und muss in der Zeit von 14 bis 17 Uhr stattfinden und im Vorfeld angemeldet werden.

Besucher müssen eine FFP2 Maske tragen (Kinder bis einschließlich 5 Jahre müssen keine Maske tragen und bei Kindern zwischen 6 und 13 Jahren reicht eine medizinische Maske). Zudem müssen sie sofern sie nicht als vollständig geimpft oder genesen gelten – einen negativen Schnelltest einer offiziellen Stelle mitbringen, der nicht älter als 48 Stunden ist oder sich vor Ort testen lassen. Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.

Personen, die einer Absonderungsverpflichtung im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen oder solche, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus haben, sind weiterhin von Besuchen ausgeschlossen.

Weitere Hinweise zu den Besuchsregelungen finden Sie unter /Aktuelles-Presse