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Austausch über das MDK Reformgesetz

Bundestagsabgeordnete Hilde Mattheis im Gespräch mit Ärzten und Pflegekräften im Alb-Donau Klinikum Ehingen

Schneider machte für die Krankenhaus GmbH klar, dass insbesondere die Strafzahlungen und die verlängerte Prüfzeit des Medizinischen Dienstes zu verschiedenen Problemen führen. Dadurch, dass die Krankenkassen Rechnungen für erbrachte Leistungen bis zu 4 Monate lang prüfen dürfen (und solange nicht bezahlen), würde den Kliniken Liquidität in erheblichem Umfang entzogen. In jedem zweiten Prüffall gehe es zudem um die Verweildauer im Krankenhaus. Er halte es für problematisch, wenn die Ärzte aus medizinischen Gründen entscheiden, dass Patienten in der Klinik verbleiben müsse, dann jedoch Angestellte des Medizinischen Dienstes auf Grund der Aktenlage Entscheidungen treffen, ohne den Nöten der Patienten und deren Angehörigen ausgeliefert zu sein.
Dr. med. Michael Jamour, Chefarzt der Inneren Medizin und Geriatrie und der Geriatrischen Rehaklinik machte deutlich, dass er oft über 80-Jährige alleinstehende Patienten behandle, die er nicht guten Gewissens nach Hause entlassen könne, wenn noch keine Anschlussbehandlung wie Ambulante Pflege, Kurzzeitpflege oder ein Rehaplatz organisiert sei. Mattheis bestätigte, dass es hier Lösungen brauche, machte aber gleichwohl deutlich, dass die Strafzahlungen aus ihrer Sicht ein vernünftiger Mittelweg sind, um zu verhindern, dass mit dem Geld der Versicherten unvernünftig umgegangen wird. Dr. Weißenburger, Leitender Oberarzt der Chirurgischen Klinik machte mit mehreren Beispielen deutlich, dass es nicht nur um eine aus Sicht der Kassen zu lange Behandlung gehe, sondern dass auch Fälle, in denen die Ärzte eine schnelle Genesung erreichen, problematisch werden können. Denn in diesen Fällen würde dann häufig nachträglich in Frage gestellt, ob eine stationäre Aufnahme überhaupt notwendig war.
Als Knackpunkt stellte sich u.a. der Begriff „Falschabrechnung“ heraus. Die Ärzte machten mit zahlreichen Beispielen ihre täglichen Entscheidungen und Nöte deutlich. Dass dieses Bemühen um eine gute Patientenversorgung bei Differenzen mit den Kassen im Nachhinein als Falschabrechnung bezeichnet wird, gehe am Kern des Problems vorbei. 
Die Forderung der Krankenhaus GmbH: Die Verweildauer muss als Prüfungsgrund abgeschafft werden, weil hier anders als bei Streitigkeiten hinsichtlich der korrekten Kodierungen eine nachträgliche Beurteilung noch schwieriger ist.
Mattheis warb dafür, das Gesetz erst mal wirken zu lassen. Kontrolle sei aus ihrer Sicht leider nötig. Denn nicht zuletzt die Entwicklung, dass aus Krankenhäuser Wirtschaftsunternehmen geworden sei, mache deutlich, dass es eben nicht allen nur um die gute Patientenversorgung gehe. Die Bedenken hinsichtlich der Verweildauer nehme sie gerne mit nach Berlin. Denn gerade bei Fällen, in denen die Anschlussunterbringung nicht gewährleistet sei, brauche es Verhandlungsmöglichkeiten, vor allem aber Verbesserungen in der Versorgungslandschaft.